Gastropersonal
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Wir stellen Ihnen gerne Servicepersonal, Abräumer, Spüler, Küchenhilfen zur Verfügung! Dabei wird vorab unterschieden ob dies als Werkvertrag oder Leiharbeitnehmer durchgeführt werden muss. Beide Formen der Auftragsausführung können von uns durchgeführt werden, da wir eine eigene Firma mit Arbeitnehmerüberlassung mit EU-weiter Berechtigung in unserem Konzern haben. |